Die Erstellung des Jahresabschlusses ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern liefert Ihnen auch einen präzisen Einblick, wie erfolgreich Ihr Unternehmen in vergangenen Perioden war. In weiterer Folge ermöglicht die Analyse der Kennzahlen in welchen Bereichen Optimierungspotenzial besteht.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen:
Informationen zum Jahresabschluss
Rechnungslegungspflichtige Unternehmen – sowohl Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer als auch Personengesellschaften (Offene Gesellschaften – OG, Kommanditgesellschaften – KG) – müssen in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen.
Nähere Informationen zum Firmenbuch finden Sie hier.