Kraftfahrzeuge

Hier möchten wir Ihnen ein paar Bestimmungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kraftfahrzeugen erläutern:

Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit Autos sind insofern nur steuerlich anerkannt, wenn sie betrieblich veranlaßt und angemessen sind. Anschaffungskosten in Höhe von € 40.000,- werden als angemessen betrachtet. Alles darüber kann steuerlich nicht anerkannt werden (sogenannte Luxustangente)  Die Anschaffungskosten umfassen auch alle Kosten für Sonderausstattungen. Sondereinrichtungen, die jedoch selbständig bewertbar sind, gehören nicht zu den Anschaffungskosten des PKW’s.

Des Weiteren steht bei den Aufwendungen in Zusammenhang mit einem PKW kein Vorsteuerabzug zu.

Als Alternative zu einem normalen PKW kann die Anschaffung eines Fiskal-LKW in Erwägung gezogen werden, (Kastenwagen, Klein-Autobus, Pritschenwagen) da hierbei weder die Luxustangente zur Anwendung kommt und der Vorsteuerabzug zu steht.

Eine Liste zu den vorsteuerabzugsberechtigten PKW’s finden Sie hier.

Wenn der CO2-Ausstoß des Fahrzeuges bei Anschaffung bzw. Erstzulassung den maßgeblichen Grenzwert des Jahres nicht übersteigt, ist monatlich ein Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten, (max. EUR 720), ansonsten 2 % der Anschaffungskosten (max. EUR 960) anzusetzen und im Zuge der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen. Wird nachweislich das Auto maximal 500 km / Monat privat genutzt, so fällt nur ein halber Sachbezugswert im Monat an.

Verwendet ein Steuerpflichtiger seinen im Privatvermögen befindliches Kfz für betriebliche Fahrten, so besteht ein Wahlrecht ob er die tatsächlichen Kosten geltend macht oder ob er das Kilometergeld iHv € 0,42 als Betriebsausgabe ansetzt. Das Kilometergeld kann bis zu 30.000,- KM beansprucht werden. Für die Geltendmachung des Kilometergeldes muss ein Fahrtenbuch bzw. andere verläßliche Aufzeichnungen erbracht werden. Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Parkgebühren und Mauten) abgegolten.

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung und Überprüfung der Informationen, können wir aufgrund der sich ständig ändernden Rechtslage, keine Gewähr für die Richtigkeit der wiedergegebenen Angaben übernehmen.