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Aug 2014Dienstgeber müssen psychische Belastungen ihrer Dienstnehmer überprüfen
Die Gesundheit der Arbeitnehmer ist umfassend vor Gefahren zu schützen. Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) stellt klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Arbeitgeber sind daher dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu überprüfen und Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, entgegenzusteuern. Typische arbeitsbedingte psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, sind etwa häufige Arbeitsunterbrechungen durch Mängel in der Arbeitsorganisation, fehlende Qualifikation...
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