Tag: Gericht


23

Feb 2014

Verwertung von Verlustvorträgen durch Erben neu geregelt

Aufgrund eines VwGH-Urteils lässt die Finanzverwaltung ab der Veranlagung 2013 den Abzug von Verlustvorträgen, die beim Erblasser entstanden sind, nur noch zu, wenn der verlustverursachende Betrieb von Todes wegen unentgeltlich zu Buchwerten übernommen wird. Aus Sicht der Finanzverwaltung waren bisher noch nicht verbrauchte Verlustvorträge des Erblassers bzw. Verstorbenen auf die Erben gemäß der Erbquote übergegangen, unabhängig davon, ob der verlustverursachende Betrieb noch vorhanden war oder...

Read More...

Read More