Welche Kosten können Angehörige steuerlich geltend machen?
19 Aug 2014
Grundsätzlich können im österreichischen Einkommensteuersystem Kosten nur von jener Person steuerlich geltend gemacht werden, die diese Kosten wirtschaftlich getragen hat und für welche diese auch angefallen sind. Abweichend davon können bestimmte Kosten im Rahmen der „Sonderausgaben“ und „außergewöhnlichen Belastungen“ auch für Angehörige geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:
- Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
- Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
- Kirchenbeiträge
Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen sind etwa folgende Kosten absetzbar, die für den (Ehe-)Partner bzw. für andere unterhaltsberechtigte Personen wie Eltern oder Kinder geleistet werden. Zu beachten ist, dass je nach Kostenart weitere steuerliche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Außergewöhnliche Belastungen mit steuerlichem Selbstbehalt
- Krankheitskosten (Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente, Heilbehelfe, Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung etc.)
- Begräbniskosten
- Kurkosten und Kosten für Alters- und Pflegeheim oder für die Hausbetreuung
Außergewöhnliche Belastungen ohne steuerlichen Selbstbehalt
- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
- Pauschalbetrag (€ 110 pro Monat) für eine auswärtige Berufsausbildung des Kindes
- Kinderbetreuungskosten (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr – bei behinderten Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
- Behinderungen: Abhängig vom Grad der Behinderung können für (Ehe-)Partner und Kinder neben den gesetzlich geregelten Pauschalbeträgen (Freibeträge) bestimmte behinderungsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden.